Gutec GmbH

Gummi-Metall-Verbindungen
 

1. Lieferbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preise gelten nur für die angefragte Menge und ausschließlich zu den dem Angebot zugrundeliegenden Bedingungen. Alle von uns abgegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Verpackung. Bestellungen werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Bestätigungen, die inhaltlich nicht vom Bestelltext unserer Kunden abweichen, werden von uns nicht versandt. Von uns gemachte Angaben über Liefertermine werden nach besten Ermessen gegeben. Die Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaige Verspätungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Vergütung von Schadenersatz. Der Versandt erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn  Frankolieferung vereinbart ist. Die Wahl des Versandweges und der Versandmittel erfolgt nach unserem Ermessen, wenn nicht in der Bestellung bindende Weisungen gegeben werden. Zur Berechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei Sonderanfertigungen sind uns Mehr- und Minderlieferungen bis 25 % der Bestellmenge erlaubt.. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Menge herzustellen. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen sowie von Mustern und früheren Lieferungen vor. Für Maßabweichungen und Härtetoleranzen verweisen wir auf die jeweilige DIN, die zulässige Abweichung in den Federeigenschaften bei GM-Elementen beträgt gemäß VDI 2005 20 %. Geleistete Beiträge zu Kostenanteilen an Formen, Werkzeugen u.ä. heben unser ausschließliches Eigentumsrecht  an diesen nicht auf; Formen, Werkzeuge etc. bleiben auf jeden Fall unser Eigentum.

2. Gewährleistung, Haftung

Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf. Ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nicht fristgerecht möglich ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns ist der Besteller berechtigt, nachzubessern oder zu sortieren und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis zurückgesandt werden. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder bei Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und/oder Lagerung oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben. Es gelten auf jeden Fall die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die gesetzliche Verjährung. Schadenersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift; der Besteller ist inbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.  

3. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und uns unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unseren jeweiligen Saldo. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Besteller darf ferner die Vorbehaltsware mit einer anderen Sache verbinden oder vermischen. Für diesen Fall steht uns an der dabei entstehenden neuen Sache ein Miteigentumsanteil im wertmäßigen Verhältnis Vorbehaltsware zu übriger verarbeiteter Ware zum Zeitpunkt der Vermischung etc. zu. Die obigen Bestimmungen für den Fall der Weiterveräußerung gelten sinngemäß auch für diese Waren. Übersteigen die uns nach vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.  

 

4. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Köln. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist ohne Rücksicht auf den Streitwert die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln vereinbart. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer, die diesen Bedingungen entgegenstehen, wird schon jetzt widersprochen. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen, aus welchen Rechtsgrund auch immer, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

 

 


 

 

03/2020

 


 

 
 
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